Für den Schnapper-Betrag eines Gerichtsverfahrens mit 7.500 Euro Streitwert hat die hessische Supermarktkette Tegut Ende des vergangenen Jahres endgültig gleich zwei rechtssichere Erkenntnisse erworben: Zum einen, dass ihre Teo-Minisupermärkte keine Automaten sind, sondern waschechte „Verkaufsstätten“; und zum anderen, dass der Lebensmitteleinkauf einen typisch werktäglichen Lebensvorgang darstellt, der (zumindest nach aktueller Gesetzesdefinition) der seelischen Erhebung am Sonntag entgegensteht.
So bzw. so ähnlich hat es der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt, als er kurz vor Weihnachten seinen Beschluss veröffentlichte, dass Tegut seine Teos in Hessen sonntags geschlossen halten muss, um dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz genüge zu tun.
Das Urteil hat großen Wirbel ausgelöst und ist heftig diskutiert worden; in seiner Bedeutung für (teil)automatisiert betriebene Minisupermärkte gibt es jedoch noch Deutungsbedarf.
(Alles muss man selber machen.)
Ein Laden ist kein Automat

Im Kern ging es bei dem VGH-Beschluss um die Frage: Was genau ist eine Verkaufsstätte? Tegut sagt: ein Laden mit Personal, und bei Teo gebe es keines. Teo sei vielmehr ein Warenautomat, wie er ursprünglich auch mal vom Ladenöffnungsgesetz berücksichtigt wurde, bevor die Formulierung (ironischerweise) als nicht mehr zeitgemäß gestrichen wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof wollte dieser Argumentation ebenso wenig folgen wie die vorige Instanz, das Verwaltungsgericht Kassel. Verkaufsstätten seien laut Gesetz Orte, an denen Waren zum Verkauf feilgehalten würden. Dafür mache es laut VGH
„keinen Unterschied, ob der Kunde die begehrte Ware aus einem Automaten (der nach Ansicht der Beschwerde dem LöG nicht unterfällt) oder aus einem Verkaufsregal oder von einem Verkaufstisch an sich nimmt.“
Denn
„der Verkaufsvorgang setzt in beiden Fällen ein aktives Handeln des Kunden voraus, dem nicht zwangsläufig ein aktives Tun eines Verkäufers gegenübersteht.“
Die Tegut-Definition von Teo als Gerät, das durch „mechanische oder ggf. elektronische Steuerung“ in Gang gesetzt werde und das dann „selbständig Leistung“ erbringe, erhielt eine ebenso knappe wie vernichtende Entgegnung:
„Die Verkaufsmodule erbringen schon keine selbständige Leistung. Die Leistung erbringt der Kunde, der die Waren aussucht und zur Kasse befördert.“
(Und die sie bzw. er ja bislang auch noch selbst einzuscannen hat, um den Kauf in Gang zu setzen – obwohl Tegut ja durchaus an einer Vollautomatisierung des Bezahlprozesses arbeitet, siehe Supermarktblog.)
Expansion auf wackeligen Füßen
Das Ladenöffnungsgesetz verfolge neben dem Schutz von Arbeitnehmer:innen zudem „noch das weitere Ziel, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen“ – für alle.
Das kann man unzeitgemäß oder albern finden. Tegut hat laut VGH aber kein gültiges Argument dagegen vorgebracht.
Dass die Handelskette anführte, die Bevölkerung habe positiv auf die sonntägliche Öffnung der Teo-Mär… – Pardon: Automaten reagiert, ist laut VGH kein Grund für die „Nichtanwendbarkeit“ des Gesetzes. Schlussendlich würde weder „ein wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber noch ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer ausreichen“, um die „Möglichkeit seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen“ auszuhebeln.
(Ein Vergleich mit sonntäglichen Onlinebestellungen ließ man ebenfalls nicht gelten, weil deren Kaufverträge in der Regel erst mit dem nächsten Werktag endgültig geschlossen würden.)

Wer den VGH-Beschluss in Gänze liest, merkt schnell, dass die bisherige Tegut-Strategie zur Expansion mit Teo spätestens seit dem Urteil des VG Kassel im Januar 2022 rechtlich auf sehr, sehr wackeligen Füßen stand – zumindest, wenn man fest damit kalkuliert hat, den Sonntag als Verkaufstag beibehalten zu können.
Insofern ist die nun durchgesetzte Schließungsverfügung zwar ein „herber Rückschlag“ für das Unternehmen, wie ein Tegut-Sprecher es gegenüber anfragenden Medien nennt – aber der kann eigentlich auch in Fulda kein ganz so große Überraschung gewesen sein wie man es jetzt öffentlich darzustellen versucht.
Unmut aus der Politik
Womit freilich überhaupt nichts darüber gesagt ist, ob die Formulierungen im Ladenöffnungsgesetz noch zeitgemäß oder sinnvoll sind. (Worüber sich durchaus trefflich streiten lässt.)
Fakt ist: Ohne spezifische Ausnahmeregelung sind Teo-Minimärkte gesetzlich als Verkaufsstätten definiert und müssen sonntags schließen, damit Sie Ihre seelische Erhebung nicht leichtsinnigerweise durch einen schnöden Kartoffelkloßeinkauf o.ä. gefährden können.
Dagegen regte sich im Anschluss – verständlicherweise – Unmut, insbesondere von den Bürgermeister:innen der Gemeinden, die bereits über einen eigenen Teo verfügen und den gerne behalten würden; aber auch von hessischen Landespolitiker:innen und seitens der Stadt Fulda, die sich zum Vollzug der Schließungsverfügung aufgefordert sah, obwohl sie den ganzen Schlamassel wohl lieber nicht in Gang gesetzt hätte, um ihn hernach im Schulterschluss mit der Tegut-Geschäftsführung bedröppelt bedauern zu müssen.
All das dürfte aus Sorge passieren, ausgerechnet Unternehmen, die sich um Fortschritt bemühen, dabei über veraltetet wirkende Gesetze stolpern zu lassen, und so dem Innovationstandort Deutschland zu schaden.
Zuvorderst aber natürlich aufgrund der Befürchtung, ein Verkaufsformat zu gefährden, das eigentlich doch helfen soll, die Lebensmittelversorgung auf dem Land wieder herzustellen (worüber selbst zwischen Politiker:innen von FDP und Grünen einmal Einigkeit zu bestehen scheint).
Zügig geht hier gar nix
Auch deshalb hat die gerade ins Amt gekommene neue hessische Landesregierung aus CDU und SPD bereits erklärt, das Ladenöffnungsgesetz auf den Prüfstand stellen und reformieren zu wollen, um – möglicherweise – Ausnahmeregelungen für Einkaufsformate wie Teo zu schaffen. (Ähnlich wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern.)
Ob das tatsächlich klappt und wie schnell das gehen könnte, ist bislang jedoch offen. Aktueller Stand ist, dass die „gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Sonntagsverkauf in Mini-Märkten“ in einem „ergebnisoffenen Beteiligungsprozess“ erarbeitet werden sollen, wie es aus der hessischen SPD zuletzt hieß. (Ein Antrage der FDP-Fraktion im hessischen Landtag für eine zügig umsetzbare Ausnahmeregelung wurde wegen fehlender Rechtssicherheit bereits abgelehnt.)
Das klingt alles so, als würde man als wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen in einer Branche mit übersichtlicher Gewinnmarge nicht unbedingt darauf warten wollen, dass sich demnächst Entscheidendes tut.
Insofern ist es kein Wunder, dass Tegut – nachdem man bereits erklärt hatte, die bisher geplante Teo-Expansion zumindest in Hessen auf Eis legen zu wollen – im Ton nochmal deutlicher wird und gegenüber dpa erklärt, man glaube zwar „grundsätzlich“ an das Teo-Vertriebskonzept. Gleichzeitig aber offen lässt, ob nach einer Neubewertung der Wirtschaftlichkeit nicht auch Schluss sein könnte, falls sich nichts tut.
Von den zehn für 2024 geplanten Teo-Neueröffnungen dürften nun andere Bundesländer profitieren; Tegut hatte ohnehin schon angedeutet, dass man sich mit dem Format ein Stück weit auf München konzentrieren wolle, wo Tegut dank der übernommenen Basic-Biomärkte bald sehr viel präsenter sein wird.
Teo braucht den Sonntagsumsatz
In Österreich hat sich die Unimarkt-Gruppe gerade dazu entschieden, ihre 17 „Uniboxen“ in Oberösterreich und der Steiermark zu schließen. Dort konnten Kund:innen bislang ähnlich einkaufen wie bei Teo – 24 Stunden am Tag. Der österreichische Verfassungsgerichtshof verfügte jedoch, die Selbstbedienungsboxen seien keine „Warenausgabeeinrichtungen“ und müssten sich deshalb ans Öffnungszeitengesetz halten, das eine maximale Öffnung von 76 Stunden pro Woche vorgibt. Unimarkt bezeichnete den Beschluss als „katastrophal“; ohne Rund-um-die-Uhr-Öffnung sei ein Betrieb nicht wirtschaftlich. Deshalb werde man sämtliche Uniboxen schon bis Ende Februar schließen.
Könnte dieses Schicksal auch den hessischen Teos blühen (während Tegut ausgerechnet in Bayern von einer alternativen Lösung profitiert: die lokale Politik kann individuell entscheiden, ob die Schutzziele des Feiertagsgesetzes durch den Betrieb eines Minimarkts beeinträchtigt werden)?
In jedem Fall sind die von der Fuldaer Handelskette nun vorgebrachten Argumente äußerst interessant.
Das zentrale lautet: Teo-Märkte rentieren sich nur, wenn sie auch sonntags öffnen dürfen. Ein Unternehmenssprecher nennt gegenüber Medien unterschiedliche Zahlen als Belege dafür. Einmal heißt es, „der Sonntag mache je nach Standort 25 bis 30 Prozent des Wochenumsatzes aus“; ein andermal sogar: „es gebe Standorte, an denen der Sonntag fast drei Viertel des gesamten Umsatzes ausmache“.
Das sind beeindruckende Werte, die einerseits erklären, wieso Tegut so sehr auf die Sonntagsöffnung pocht. Andererseits rücken sie die Wirtschaftlichkeit des Vertriebskonzepts aber nochmal in ein völlig neues Licht.
Kostensparen alleine reicht nicht
Tegut hat offensichtlich ein Format erfunden, das trotz seines modularen Baus, der Verlagerung sämtlicher Schritte des Kauf- und Bezahlprozesses auf die Kund:innen und dem Verzicht auf durchgehend in der Verkaufsstelle präsentes Personal (sowie den damit einher gehenden Kosteneinsparungen zum Trotz) nur dann wirtschaftlich zu betreiben ist, wenn sich damit die Einschränkungen für reguläre Verkaufsstätten im Lebensmitteleinzelhandel umgehen lassen.
Oder, noch einfacher: Teguts Teo ist nur dann super, wenn normale Märkte geschlossen haben?

Entweder sind die von der Handelskette öffentlich kolportierten Sonntagszahlen eine Drohgebärde gegenüber der Politik, die damit ermahnt werden soll, schnellstens etwas zu unternehmen, damit ihre Wähler:innen in hessischen Gemeinden nicht bald wieder ohne ortsnahe Erwerbsmöglichkeit für Bananen, Coca-Cola, Schlagsahne und Schwangerschaftstests dastehen (die laut Tegut zu den Teo-Topsellern gehören).
Oder ein ernüchternder Beleg dafür, dass Teo den in das Format hineinprojizierten Erwartungen bislang nur sehr begrenzt gerecht werden kann.
Unverzichtbar oder bloß eine schöne Option
Letzteres würde vor allem für den Fall gelten, dass die übermäßige Bedeutung des Sonntagsverkaufs auch für Teo-Märkte auf dem Land zuträfe – denn dass würde ja heißen, dass Kund:innen eine ortsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs vor allem dann zu schätzen wüssten, wenn sie sonst gerade keine andere Einkaufsmöglichkeit haben; und dass sie im Zweifel werktags halt doch lieber ins Auto steigen, um damit in den nächsten normalen Supermarkt oder Discounter mit größerer Auswahl zu fahren. Ganz so unverzichtbar scheint Teo dann ja doch nicht überall zu sein.
(Für den von Rewe in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn getesteten „Einkaufsbus“ in Nordhessen, der wegen mangelnden Zuspruchs nicht mehr aus seiner Winterpause zurückkehrt, scheint das ebenfalls gegolten zu haben.)
Im vergangenen Jahr hatte Tegut-Vertriebschef Thomas Stäb bereits gegenüber „LZ Direkt“ eingeräumt:
„Generell können wir [mit Teo; Anm. d. Red.] nur wirtschaftlich arbeiten, wenn wir rund um die Uhr und an 365 Tagen geöffnet haben dürfen.“
Dazu kommt, dass neue Teo-Märkte nach dem bisherigen Plan nur noch zu 40 Prozent im ländlichen Raum eröffnet werden sollen – und zu 60 Prozent an „Hochfrequenzstandorten“, wie sie zuletzt öfter im Fokus standen. Bis zu den Politiker:innen, die die Argumente der Handelskette übernehmen, um für Ausnahmeregelungen zu streiten, scheint sich das noch nicht herumgesprochen zu haben.
Expansion nur bei Sonderbehandlung
Was bleibt unterm Strich? Die Erkenntnis, dass es Tegut zweifellos gelungen ist, Teo als sympathisches Nahversorgerkonzept zu etablieren, für das die Politik zu kämpfen bereit ist, weil es scheinbar die Grundversorgung mit Lebensmitteln auf dem Land sicherzustellen hilft – ohne dass bislang hinreichend belegt wäre, ob sich das auch tatsächlich im Kaufverhalten der Kund:innen spiegelt. (Sonst dürfte der Sonntagsverkauf ja nicht von derart übergeordneter Bedeutung sein.)
Und die Tatsache, dass Teo all seiner Fortschrittlichkeit zum Trotz nur dann zum Erfolg werden kann, wenn das Format Vorteile gegenüber anderen Verkaufsstätten eingeräumt bekommt.
Keine Ahnung, wie’s Ihnen geht – aber irgendwie lässt das die sympathischen kleinen Miniläden, die eigentlich gerade Franchise-fit gemacht werden sollten, gar nicht mehr so „smart“ aussehen, wie man das in Fulda gerne hätte.
Der Beitrag Tegut Teo: Nur super, wenn andere Märkte geschlossen haben? erschien zuerst auf Supermarktblog.